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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist eine politische Entscheidung, keine technische. Es geht nicht um die Frage, ob wir nachhaltig sein können, sondern ob wir es wollen.

Bei der Oniko AG erkennen wir an, dass nachhaltige Entwicklung für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens und das Wohlergehen der Gesellschaft essenziell ist. Wir verpflichten uns, ökologische, soziale und ökonomische Verantwortung in all unseren Geschäftspraktiken zu verankern und unsere Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern.


Unser Ansatz für Nachhaltigkeit basiert auf den folgenden Grundsätzen und Verpflichtungen:

  1. Achtung der Menschenrechte
    Wir verpflichten uns zur Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie international anerkannter Menschenrechte. Wir respektieren die Würde jedes Einzelnen und setzen uns aktiv für deren Schutz in all unseren Tätigkeitsbereichen ein.

  2. Verbot von Diskriminierung und Förderung von Diversität
    Wir fördern aktiv ein inklusives, respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Jede Form der Diskriminierung – sei es aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, nationaler Herkunft, sozialem Hintergrund, sexueller Orientierung oder Behinderung – ist strikt untersagt. Dies entspricht den Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, Übereinkommen 111).
    Wir fördern zudem die Chancengleichheit und setzen uns für Diversität und Inklusion auf allen Ebenen des Unternehmens ein.

  3. Verbot von Kinderarbeit
    Wir dulden keinerlei Kinderarbeit und verpflichten uns zur Einhaltung der Schweizer Gesetzgebung sowie der Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, Übereinkommen 138 und 182).
    Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Überprüfung unserer Lieferketten, um sicherzustellen, dass diese Standards überall gewahrt werden.

  4. Verbot von Zwangsarbeit
    Wir lehnen Zwangsarbeit und jede Form moderner Sklaverei strikt ab, in Übereinstimmung mit den Kernkonventionen der ILO (Übereinkommen 29 und 105).
    Zwangsarbeit umfasst jede Form der Arbeit unter Androhung von Strafen oder der Einbehaltung persönlicher Dokumente.

  5. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
    Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen, dass es Mitarbeitenden ermöglicht, sich frei zu organisieren, Gewerkschaften beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen.
    Dies erfolgt im Einklang mit der Schweizer Gesetzgebung und den ILO-Konventionen 87 und 98.

  6. Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz
    Wir setzen uns für ein sicheres, gesundes und förderndes Arbeitsumfeld ein. Dies umfasst:
    - Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften
    - Regelmässige Sicherheitsunterweisungen und Schulungen
    - Proaktive Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
    - Förderung von Work-Life-Balance und psychischem Wohlbefinden

  7. Faire Entlöhnung und Arbeitsbedingungen

    Wir gewährleisten faire Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen. Dazu gehören:
    - Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit (Gleichstellung von Frauen und Männern)
    - Einhaltung der ortsüblichen Lohnstandards und kollektivvertraglichen Regelungen
    - Die Bestimmungen des Entsendegesetzes und der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
    - Transparente und gerechte Arbeitszeitregelungen

  8. Umweltschutz und Ressourcenschonung

    Wir sind uns der ökologischen Verantwortung bewusst und verpflichten uns, Umweltauswirkungen zu minimieren. Dazu gehören:
    - Einhaltung aller Umweltvorschriften am jeweiligen Standort
    - Reduktion von Emissionen und Energieverbrauch
    - Minimierung von Abfällen und bevorzugter Einsatz von recycelbaren oder wiederverwendbaren Materialien
    - Schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser und Energie
    - Schutz der Biodiversität und Berücksichtigung ökologischer Aspekte entlang der gesamten Lieferkette

    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Partnern, dieselben Umweltstandards einzuhalten.

  9. Wettbewerbsverhalten, Integrität und Anti-Korruption

    Wir verpflichten uns zu einem ethischen und fairen Geschäftsverhalten. Dazu gehört:
    - Keine Absprachen mit Wettbewerbern, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten
    - Nulltoleranz gegenüber Korruption, Erpressung und Bestechung
    - Einhaltung aller Geldwäschereibestimmungen und proaktive Massnahmen zur Betrugsvermeidung
    - Förderung einer Kultur der Transparenz und Verantwortung

  10. Innovation, Verantwortung und Zusammenarbeit

    Wir fördern aktiv:
    - Innovative Lösungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
    - Zusammenarbeit mit Partnern, Lieferanten und Kunden, um nachhaltige Praktiken zu entwickeln
    - Die Integration von sozialer, ökologischer und ökonomischer Verantwortung in unsere Innovationsprojekte

  11. Kontinuierliche Verbesserung und Transparenz
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    Nachhaltigkeit ist ein fortlaufender Prozess. Daher verpflichten wir uns:
    - Messbare Nachhaltigkeitsziele zu definieren
    - Unsere Fortschritte regelmässig zu überwachen und zu bewerten
    - Transparent über unsere Ergebnisse zu berichten
    - Feedback von Mitarbeitenden, Partnern und Stakeholdern einzuholen, um uns kontinuierlich zu verbessern

Die Oniko AG verpflichtet sich, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur zu verankern. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden, Partnern und Kunden wollen wir ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung übernehmen und nachhaltige Werte für zukünftige Generationen schaffen.

Oniko AG – Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft.
Adrian Burch, CEO